Es entstehen für unsere Patienten keine zusätzlichen Kosten.
Grundsätzlich steht jedem Patienten mit einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung die spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu.
Es muss eine hohe Symptomlast vorliegen (z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit etc.) und der Einsatz des Palliativteams muss vom verordnenden Arzt begründet werden.
Die Kosten werden nach Prüfung von den Krankenkassen übernommen.
Palliativteam (SAPV) Wetterau
ACHTUNG! WIR ZIEHEN UM! Unser Büro zieht in die Schlossstraße 10 in Butzbach. Ab 29.01.2025 bis voraussichtlich 03.02.2025 sind wir am Besten zu erreichen unter Telefon 0160 98 79 87 56